Anpachtung der Jagd im Hornschen Stadtholz und Verpflichtung des Hornschen Stadtschützen, gegen eine ihm zugesicherte jährliche Remuneration auf Forst- und Jagd-Exzesse im herrschaftlichen Wald mit zu achten; - gleiche Verpflichtung der herrschaftlichen Waldschützen Gnade und Fricke wegen des Stadtgehölzes

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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