Papst Innocenz II. bestätigt dem Kloster St. Blasien eine Bewilligung seines Vorgängers Honorius II., wonach das Kloster seine genannten Kirchen und zugehörigen Zehnten, die es jetzt und künftig besitzt und von Laien wird erlangen können, zu dauerndem Gebrauch innehaben soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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