Graf Wilhelm zu Oettingen, kaiserlicher Kämmerer, Obristhof- und Landjägermeister, bekundet, dass er Johann Greckh von und zu Kochendorf den halben Flecken Ittlingen zu Mannlehen verliehen hat. Für den Fall, dass der Greck'sche Mannesstamm erlischt, werden unter näher bezeichneten Konditionen als potentielle Lehnserben mitbelehnt: Weiprecht zu Hornberg, des verstorbenen Reinhards Sohn, Johann Reinhard zu Michelfeld und Ingenheim, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Eberhard zu Rappenau, des verstorbenen Philipps Sohn, Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, sowie Georg Schweickard und Achilles Christoph zu Bürg, des verstorbenen Eberhards Söhne, alle von Gemmingen.