Boldewin von Knehem bekennt, von Ermgardt Schenckinck, Äbtissin des Stifts Überwasser, zu Behuf der unmündigen Kinder Johann Warendorps von dem Emshuse, 1) mit dem Hofe Provestinck im Kirchspiel Handorpe, 2) mit dem Gute Slichtbreide im Kirchspiel Everswinkel und der Bauerschaft Bernefelde, als Manngute belehnt zu sein. Unter den in beiden Urkunden angeführten Zeugen ist Herman Lindow, Amtmann des Klosters Überwasser. 1547, Dienstags nach Judica

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...