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Der Bayerische Kriegerbund, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München, war nach der gedruckten Satzung vom Oktober 1919 "der Landesverband bayerischer Krieger-, Militär- und einschlägiger Vereine, insbesondere auch Kriegsteilnehmer-, Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenen-Vereine... Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen..., Unterstützung der Bundeskameraden und deren Witwen und Waisen..., Erteilung von Rat und Hilfe..." waren u. a. Zweck des Bundes. In das StadtAN gelangte die erwähnte Satzung und ein Exemplar der gedruckten Mustersatzung von 1920 für "Krieger-etc. Vereine".