Die von der Magdalena Hörner zu Höhefeld verlangte Zurückgabe der dem Heinrich Neuß ihrem gewesenen Hochzeiter vorgeschossenen 15 fl zur Bezahlung des Migrations- und Dispensionsgeldes, indem solcher wegen Diebstahls unter das wertheimische Kontingent gekommen und mithin die vorgehabte Verehelichung nicht zu Stande kommen konnte