Vertrag zwischen dem Würzburger Bischof Lorenz [von Bibra] und dem Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] über die wechselseitigen Rechte und die Rechte der Propstei Thulba in Westheim sowie über die Eingriffsmöglichkeiten der beiderseitigen Centgrafen in den Orten der jeweils anderen Partei, u. a. in Fuchsstadt.

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Staatsarchiv Würzburg
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