Gründliche Deduction daß die gesamten Grafen und Herren von Schönburg sowohl wegen Ihrer von der zu Lehn tragenden Reichsafterlehns Graf- und Herrschaft Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein als auch die von dem Churhause Sachsen lehnrührigen Reichsafterl

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Sächsisches Staatsarchiv
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