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1537 Aug. 20 (Mo nach Assumptio Mariae) Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen, Wolf von Alfingen zu Hohenalfingen, Hieronymus Adelmann von Adelmannsfelden zu Hohenstadt, Rudolf von Westerstetten vom Altenberg und Wilhalm von Woellwarth zu Leinroden, Tädingsleute, errichten zwischen den Brüdern Jörg zu Heubach und Jörg Heinrich zu Lauterburg, beide von Woellwarth, ihren Verwandten (Vettern) und Schwägern, folgende Erbteilung: 1) Jörg Heinrich verzichtet für sich und seine Erben gegenüber seinem Bruder und dessen Erben auf den ihm zustehenden Teil an Schloß Hohenroden mit seinen Zugehörden, das die Brüder von ihrem Onkel (Vettern) Wilhalm von Woellwarth erkauft haben, auf die Leibeigenen, den Vogt und andere Leute zu Hohenroden und deren Güter sowie auf seinen Teil an 100 fl, die Jörg von Woellwarth jüngst von Christoph Gugel eingenommen hat. Er überläßt Jörg und dessen Erben Brennholz im Hart und im Ettenrain für den Hausgebrauch auf Schloß Hohenroden sowie für das Brennen von Kalk und Ziegeln in der Ziegelhütte, soweit sie diese Materialien für die Ställe, Stadel und Viehhäuser des Schlosses benötigen; er gestattet ihnen ferner, ihr Hausvieh zu Hohenroden in die gen. Wälder zu treiben. Er übernimmt die Zahlung der 400 fl, die beide Brüder wegen der Eisenschmiede gemeinsam zu erlegen haben. Er übergibt Jörg alle Briefe, Urkunden und Register über Schloß Hohenroden und überläßt ihm die 6 Ochsen, 2 Kühe und das landwirtschaftliche Gerät (Baursrust) zu Hohenroden. 2) Jörg von Woellwarth verzichtet für sich und seine Erben gegenüber seinem Bruder Jörg Heinrich und dessen Erben auf sein Ganerbteil an Schloß Bönnigheim (Behausung zu Binickhaim), auf den Zehnten daselbst und zu Erligheim und auf die Pfarrei Cleebronn (Klebern) mit allen Zugehörden und Lehenschaften einschließlich der Lagerfässer (Lagerfaß), ferner auf das im Kaufbrief gen. Bauernhöflein, auf das Wieslein von 1 Tagwerk 1 Viertel samt den 2 Jauchert Acker auf dem Streichhof, auf den Acker hinter dem Haus zu Essingen, auf die Behausung zu Essingen samt seinem Teil an der St. Anna-Kapelle, auf alle Güter, die er bisher zu Essingen innehatte, auf die zwei Güter samt dem Hirtenrecht zu Essingen, die ihr Onkel Wilhalm von Woellwarth ihnen verkauft hat, und auf den Holzeinschlag in den Wäldern, aus denen er ehedem Bauholz nach Heubach führen durfte. Er übergibt Jörg Heinrich alle Briefe, Register und Urkunden, die er wegen der gen. Güter besitzt, besonders jene über das Gut, das jetzt Hans Diemers (Diemar Hansen) Tochter besitzt. 3) Die Nutzung der beiden Parteien in diesem Vertrag zugesprochenen Güter fällt ihnen ab 1537 zu. Beide Parteien haben versprochen, den Vertrag zu halten. Sr.: 1)-5) die Tädingsleute, 6)-7) Jörg und Heinrich von Woellwarth Ausf. Perg., besch. - 7 Sg. abg. - Rv.: Item Thailung-Brieff ...

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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