Cuntz Dorwart, Hospitalmeister zu Öhringen, bestätigt, daß der Hospitalknecht Sitz Batz zu Züttlingen und seine Ehefrau Else mit Zustimmung des Edlen Ulrich von Hohenlohe alle ihre Güter, mit Ausnahme ihres Guts zu Züttlingen, dem Hospital überlassen haben und dafür auf Lebenszeit ins Hospital aufgenommen worden sind. Sie erhalten den Knechtstisch an Stelle des verstorbenen Bütelbrunen. Solange Batz arbeitet, erhält er als Lohn 3 fl, 2 Malter Korn, 2 Malter Hafer und 18 Ellen Tuch jährlich. Sein Gut wird ihm auf Lebenszeit wieder überlassen, doch darf er darüber nur mit Zustimmung des Hospitalmeisters verfügen. Es wird ihm erlaubt, seinem Leibherrn, dem Schenk, Gült zu geben. Wenn er gefangen wird und die Herrschaft Hohenlohe und sein Leibherr ihn nicht auslösen, soll er sein Gut dazu verwenden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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