Vor Johann Neusser und Johann Kremer, Schöffen des Propsteigerichtes zu Endenich, verschreiben die Eheleute Dietrich und Merg zur Heiden zu Poppelsdorf und Sohn Adolf der Francisci-Bruderschaft zu Bonn eine Rente von 5 Talern aus einem Viertel Weingarten im Zehenhever und mehrere andere Parzellen. D. den 20. November 1634.