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Verlagerung von Industriebetrieben und Bevölkerungsbewegungen im Uranbergbaugebiet
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Enthält u.a.: Verlagerung von Betrieben aus dem Kreis Aue in den Kreis Bautzen mit Betriebsliste.- Auswirkungen der "Aussiedlung" von Teilen der Bevölkerung.- Unterbringung von Arbeitskräften des Uranbergbaus.- Rundschreiben Nr. 23 der IHK Sachsen zur Industrieverlagerung.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).