Wilhelm Sutzel von Mergentheim und Hanns von Dottenheim, Amtmann zu Bütthard, bestätigen, daß sie in dem Streit zwischen dem Grafen Asmus zu Wertheim, einesteils und den festen Heinz, Asmus, Hans Hund Gebrüdern und Bartholomeus Hund, andersteils zu vermitteln suchten. Zu diesem Zwecke schlug Wilhelm einen Tag für den heutigen Datum nach Weikersheim vor, den beide Parteien in eigener Person besuchten. Auf Wilhelms Vorschlag gab nun der Graf den festen Philipps von Saunsheim, Amtmann zu Bötingen, und die Hunde den festen Eberhart Lochinger, Amtmann zu Newenhauss, als Verordnete ins Schiedsgericht. Dieses entscheidet nun, daß das Gericht zu Vilchband versammelt werden soll; es soll seine Ordnung weisen und diese fürderhin halten. Betreffs der Nachfolge auf die Reise soll es bleiben beim alten Herkommen, desgleichen betreffs der Kosten, wenn einer hingerichtet wird. Die Riegel u. Zäune soll die Gemeinde wieder aufrichten. Die "Dasche" soll wieder hergestellt werden. Was das Gericht zu Umpfickheim [Impfingen] weiß über die Aufstellung u. die Verplichtung des Büttels, soll eingehalten werden. Die Rechtsweistumurkunde von Umpfickheim, die die Herrschaft Grünsfeld und von dieser Hans Hunds Witwe erhielt, soll diese wieder dem Gericht übergeben. Die Hund sollen in Grunsfelt wie ihre Ahnen aus- u. eingelassen werden.