Ulrich Stain aus Hürben, wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer zu Stuttgart gef., jedoch nach gründlicher Ermahnung, Unterweisung im evangelischen Glauben und geleistetem Widerruf unter nachstehenden Bedingungen freigel., gelobt, diese Bedingungen einzuhalten, und schwört U. U. Stain war mit folgenden Auflagen begnadigt worden: An der Kindertaufe festzuhalten und seine Kinder nach christlicher Ordnung taufen zu lassen, jeden Sonntag oder wenigstens einmal in der Woche in die Kirche zu gehen, das Wort Gottes anzuhören und das Abendmahl zu empfangen, eine Wehr zu tragen, um seinem Herrn im Notfall Kriegsdienst leisten zu können sowie die gen. Punkte zu halten und ihnen nachzuleben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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