Johann Frei von Dehrn (frye von Dern) und Hans yon Hoenberg (Hoymberg) besitzen in Gemeinschaft die Lehen und Zehnten zu Nentershausen (Nentirshusen), die Hans von Hoenberg, von Hildeger und Enolf, Brüder von Offheim (Offheym), hat und vertragen sich darüber, dass alle künftig anfallenden Lehen und Zehnten zwischen ihnen und ihren Erben in Gemeinschaft geteilt werden sollen.

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