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Die Gemeinde des Dorfes und Fleckens Rulfingen beschwert sich gegen Graf Johann zu Zollern wegen übermäßiger Beschwerung. Die Artikel werden dem Grafen zur Beantwortung übersandt. Beide Parteien werden nach Innsbruck auf die österreichische Regierung geladen und von den verordneten Kommissaren mündlich an gehört. Da keine gütliche Einigung zustandekommt, wird decidiert und verabschiedet: 1) Zusammen mit der Gemeinde Hausen für den Grafen bei dem Lizentiaten Jakob Holzapfl für 7.000 Gulden Hauptgut und 350 Gulden jährlichen Zinses verpfändete Steuern, Weingeld und Traidtgülten. [1623: Der Graf übernimmt den Zins und soll sich der Ablösung nach Möglichkeit befleißigen.] - Rückerstattung des von Rulfingen und Zielfingen dem Grafen entrichteten Hilfsgeldes (subsidium charitativum) und Kassation der betreffenden Verträge 2) Frondienste 3) Freie Mühlenwahl 4) Freier Verkauf überschüssiger Früchte [der Untertanen] 5) Vorkaufsrecht des Grafen betr. Vieh 6) Erlaß des Eckerichgeldes 7) Rücksichtnahme des Grafen auf die Untertanen bei Teuerung 8) Heiratskonsens 9) Bestrafung vorehelichen Beischlafs 10) Erhöhung der Geldstrafen bei gemeinen und anderen Freveln 11) Abhör der Kirchenrechnung (erwähnt wird der Prior von Mengen) 12) Verminderung des Wildprets 13) Musketenkauf von dem Grafen zu angeblich überhöhtem Preis 14) Leibeigenschaft 15) [mildere] Einforderung des Todfalls 16) Ausfertigung von Bestands- und Lehenbriefen bei der Äbtissin zu Lindau, von anderen Kontrakten bei der gräflichen Kanzlei 17) Zuweisung von Bau- und Brennholz 18) Entrichtung der Futtersteuer 19) Haltung von Leithunden 20) Behandlung unfruchtbarer und verdorbener Bäume 21) gemessene Fron 22) Das Wiederhauen in den eigenen Wäldern der Untertanen 23) Heranziehung der Untertanen zu gräflichen Jagden 24) Verpflegung dieser Untertanen 25) Entrichtung der Vogtgarben 26) Aufhebung des Weingeldes 27) Änderung der gräflichen Polizeiordnung 28)-29) Besetzung der Gerichte 30) Viehverschreibung der Untertanen zum Ausgleich von [Geld-]Strafen an den Grafen 31) Höhe des Umgeldes 32) Verfahren gegen [saumselige] Schuldner 33) Einzugs- und Abzugsgeld 34) Heranziehung von Untertanen zu gräflichen Jagden 35) Abschaffung des beim Grafen einzuholenden Heiratskonsenses und Heiratszettels 36) Kostenbeteiligung der Untertanen zu Zielfingen, welche dem Dorf Rulfingen einverleibt sind Die Streitigkeiten zwischen dem Grafen und der Gemeinden der Dörfer Rulfingen und Zielfingen sollen damit beigelegt sein, jedoch ohne Nachteil für das Haus Österreich

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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