Bischof Johann von Lavata, Ordensbruder der Augustiner-Eremiten, gewährt 40 Tage Ablass denen, die die Bockenemer Kirche an bestimmten Festtagen besuchen, 20 Tage denen, die dem Priester, der das Corpus Christi zu den Kranken bringt andächtig folgen, 10 Tage denen, die Montags beim Friedhofsumgang für die Toten beten, und 10 Tage für andere genannte Gebetsbußübungen an den Samstagen, - Bischof Otto [II.] von Hildesheim bestätigt diesen Ablass. 1315, in die sancti Michahelis Pergament, beide angehängte Siegel ab

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Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
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