Erzbischof Johann II. von Trier bekundet, dass er mit seinem "lieben oheim und gevattern¿ Kurfürst Philipp von der Pfalz ein Bündnis gegen die von Boppard geschlossen hat, um diese zu strafen und wieder zum Gehorsam zu bringen, wofür er zu einer Ausrichtung von 3.000 Gulden an den Pfalzgrafen zum heutigen Tag schuldig geworden ist. Da er die Summe aus Mangel an barem Geld nicht entrichten kann, verpflichtet sich Erzbischof Johann zur Zahlung einer jährlichen Gülte von 200 Gulden, gelegt auf den Zoll und die Stadt Boppard, bis das Hauptgeld von 3.000 Gulden unter einmonatiger Ankündigung vollständig an die Pfalz entrichtet ist. Bei Zahlungsversäumnis mag der Pfalzgraf das Erzstift mit Land und Leuten pfänden und belangen. Der Erzbischof will innerhalb des nächsten Vierteljahres eine gleichlautende Urkunde mit Zustimmung des Trierer Domkapitels an den Pfalzgrafen übergeben. Erzbischof Johann kündigt sein Siegel an, dergleichen kündigen Dompropst Graf Bernhard von Solms, Graf Reinhard [I.] von Leiningen, Herr zu Westerburg und Schaumburg, sowie Ludolf (Ludulff) von Enschringen, Doktor und Kanzler, als verordnete erzbischöfliche Räte ihre Siegel an.