Vor dem öffentlichen Notar Johann Layder und den hinzugezogenen Zeugen erklärt der Priester Nikolaus Mayer von Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis], dass er von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf den vakanten Bierbraueraltar im Ulmer Münster präsentiert wurde. Er schwört, dass er nach der Übergabe der Pfründe durch den zuständigen Diözesanbischof die damit verbundene Residenzpflicht dort einhalten und sie ohne gewichtige Gründe und ohne Erlaubnis der Patronatsherren nicht verlassen wird. Auch verpflichtet er sich, etwaige Streitigkeiten mit Ulmer Bürgern oder dem Rat der Stadt vor dem Stadtgericht in Ulm auszutragen und diese nicht vor andere geistliche oder weltliche Gerichte zu ziehen. Bei notorischen Vergehen wird er, sofern er nicht deswegen von seinem Diözesanbischof abgesetzt und inhaftiert wird, die Pfründe nach dreimaliger Aufforderung durch den Rat aufgeben und ohne weitere Widerstände räumen. Bei Verstößen gegen die Residenzpflicht und Nichterfüllung seiner Pflichten kann ihm die Pfründe ebenfalls entzogen werden. Dafür bestellt er die Ulmer Bürger Eitel ("Ytal") Löw ("Leo"), Magnus ("Mang") Krafft und Martin Gregg als seine Prokuratoren. Diese können bei Verstößen die Pfründe in seinem Namen dem Rat der Stadt Ulm oder dem Konstanzer Bischof Burkhard [von Randegg] bzw. seinem Generalvikar in seinem Namen zurückgeben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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