Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt, Merseburg (Bestand)
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K 11 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.04. Zentral unterstellte Behörden und Einrichtungen der DDR
(1940 - ) 1945 - 1952 (- 1953)
Findhilfsmittel: Findbuch
Registraturbildner: Die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle, seit Ende 1950 / Anfang 1951 in Merseburg, entstand auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabeverwaltung der Republik vom 9. Febr. 1950. Mit diesem Gesetz wurde in der DDR verfassungsgemäß eine einheitliche Abgabenverwaltung (Zölle, Steuern) mit folgenden Behörden geschaffen: der Deutschen Zentralfinanzdirektion, den Landesfinanzdirektionen, den Finanzämtern, den Hauptzollämtern und ihren Einrichtungen.
Vor dem Abgabengesetz hatte in der Provinz Sachsen bis Dez. 1946 der Oberfinanzpräsident Magdeburg die direkten Steuern, die Verbrauchssteuern und Zölle zu verwalten. Nach seiner Auflösung wurden seine Verwaltung und sein Personal in das Finanzministerium eingegliedert. Aus diesem wurden zum 1. Apr. 1950 die Abt. Steuern, Zölle und Verbrauchssteuern und das Landespreisamt Sachsen-Anhalt ausgegliedert, um die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt zu bilden. Die Landesfinanzdirektion hatte gesetzmäßig v.a. folgende Aufgaben:
- operative Leitung und Dienstaufsicht über die nachgeordneten Finanzämter und Hauptzollämter mit ihren Einrichtungen;
- Ermittlung, Prüfung, Festsetzung bzw. Erhebung der Steuern und sonstigen Abgaben, die von den landesverwalteten bzw. der Aufsicht des Landes unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Wirtschaftsbetrieben, Vereinigungen, Handels- und sonstigen Wirtschaftsorganisationen und Kommunalwirtschaftsunternehmen sowie von Kapitalgesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhoben wurden.
Den Landesfinanzdirektionen konnte ferner die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben übertragen werden, wenn an den Einkünften mehrere beteiligt waren. Im Sommer 1952 wurde die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt aufgelöst.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen: Der Bestand enthält Archivgut über die Verwaltung der Steuern, Zölle und Abgaben sowie über Preisangelegenheiten. Obwohl die Landesfinanzdirektion erst 1950 gebildet wurde, umfaßt der Bestand auch die Überlieferung ihrer Vorgängerstrukturteile ab 1945, die aus dem Bestand des Ministeriums der Finanzen herausgelöst wurde. Die Laufzeit der Akten reicht in einigen Fällen bis 1953.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Registraturbildner: Die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle, seit Ende 1950 / Anfang 1951 in Merseburg, entstand auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabeverwaltung der Republik vom 9. Febr. 1950. Mit diesem Gesetz wurde in der DDR verfassungsgemäß eine einheitliche Abgabenverwaltung (Zölle, Steuern) mit folgenden Behörden geschaffen: der Deutschen Zentralfinanzdirektion, den Landesfinanzdirektionen, den Finanzämtern, den Hauptzollämtern und ihren Einrichtungen.
Vor dem Abgabengesetz hatte in der Provinz Sachsen bis Dez. 1946 der Oberfinanzpräsident Magdeburg die direkten Steuern, die Verbrauchssteuern und Zölle zu verwalten. Nach seiner Auflösung wurden seine Verwaltung und sein Personal in das Finanzministerium eingegliedert. Aus diesem wurden zum 1. Apr. 1950 die Abt. Steuern, Zölle und Verbrauchssteuern und das Landespreisamt Sachsen-Anhalt ausgegliedert, um die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt zu bilden. Die Landesfinanzdirektion hatte gesetzmäßig v.a. folgende Aufgaben:
- operative Leitung und Dienstaufsicht über die nachgeordneten Finanzämter und Hauptzollämter mit ihren Einrichtungen;
- Ermittlung, Prüfung, Festsetzung bzw. Erhebung der Steuern und sonstigen Abgaben, die von den landesverwalteten bzw. der Aufsicht des Landes unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Wirtschaftsbetrieben, Vereinigungen, Handels- und sonstigen Wirtschaftsorganisationen und Kommunalwirtschaftsunternehmen sowie von Kapitalgesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhoben wurden.
Den Landesfinanzdirektionen konnte ferner die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben übertragen werden, wenn an den Einkünften mehrere beteiligt waren. Im Sommer 1952 wurde die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt aufgelöst.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen: Der Bestand enthält Archivgut über die Verwaltung der Steuern, Zölle und Abgaben sowie über Preisangelegenheiten. Obwohl die Landesfinanzdirektion erst 1950 gebildet wurde, umfaßt der Bestand auch die Überlieferung ihrer Vorgängerstrukturteile ab 1945, die aus dem Bestand des Ministeriums der Finanzen herausgelöst wurde. Die Laufzeit der Akten reicht in einigen Fällen bis 1953.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Laufmeter: 16.3
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST