Pfalzgraf Friedrich, Kurfürst, verleiht dem Abt und dem Konvent des Klosters Walderbach [Lkr. Cham] auf ihre Bitte hin die niedere Gerichtsbarkeit über den Bereich des Klosters und Dorfes Walderbach sowie für die Dörfer Kirchen- und Katzenrohrbach, Dieberg [alle Gde. Walderbach, Lkr. Cham], Kienleiten [Gde. Reichenbach, Lkr. Cham] und Trasching [Stadt Roding, Lkr. Cham], die zur Herrschaft des Klosters gehören, und weist seine Beamten an, die verbrieften Freiheiten des Klosters zu schützen. Grund der Verleihung ist die weite Entfernung der kurfürstlichen Amtleute und der sich daraus ergebende Ungehorsam ihrer "zugehörig leute". Siegler: Aussteller

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Staatsarchiv Amberg
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