Johann (Hans) Smidt und seine Frau Gertrud (Gele) verkaufen einen halben Gulden jährlichen Zins aus Haus, Scheune und Garten vor dem Obertor zwischen den Häusern des Heinrich (Heintzen) Syvertz und des Junkers Werner [von Reckerode] an Johann Heymbrecht, Vikar zu St. Jakob im Dorf Allendorf (Allindorff) vor Salzungen (Saltz-), und dessen Nachfolger in der Vikarie. Die Aussteller geloben Währschaft; der Zins ist je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis fällig. Bei Säumnis können die Inhaber die Verkäufer und ihre Erben vor geistlichen oder weltlichen Gerichten mahnen; entstandener Schaden ist ihnen zu ersetzen. Auf die Güter soll keine weitere Verschreibung erfolgen. Heymbrecht hat dafür 7 1/2 unverschlagene rheinische Gulden gezahlt. Eine Ablösung ist jederzeit mit derselben Summe möglich; Rückstände und Schäden sind zuvor zu begleichen. Die Aussteller bitten den Junker Werner von Reckerode (Reckenrodt) als Lehnsherrn des Gutes um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an; er behält sich seine Rechte vor.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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