Leonhard Rümelin, Freilandrichter der Grafsch. Heiligenberg, teilt dem Erbtruchseß Christoph Frh. zu Waldburg, Herr zu Scheer und Trauchburg, mit, daß Martin Züpfel zu Hausen am Andelsbach gegen Jerg Rottmund zu Einhart am 26. August 1586 ein rechtliches Erkenntnis bewirkte und Einweisung in dessen im Hauptzinsbrief von 1566 Februar 25 als Unterpfand gesetzte Güter erlangt hat; er bittet, da Einhart in der Obrigkeit des Truchsessen liegt, die Exekution vornehmen zu lassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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