Zivilprozess in Schuldsachen der Margaretha Geübich von Dornheim als Klägerin contra die Witwe des Jobst Stoll, Untertanin zu Krassolzheim, als Beklagte, 35 fl. rückständiger Nachfristen von einem verkauften, der Pfarrei Krassolzheim lehenbaren Feldgütlein betreffend, gehalten vor dem seinsheimischen Gericht zu Nordheim und entschieden pro Geübich, jedoch mit limpurgischer Protestation und Exzeption, welche von Seinsheim abgelehnt wurde, da die Klage nicht auf die Stoll als Person, sondern auf drei Teile des Feldgütleins als krassolzheimischen Pfarrlehens, woran der Herrschaft Seinsheim in Jurisdiktionalsachen drei Teile zustehen, angestellt worden war

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Staatsarchiv Nürnberg