Streitgegenstand ist das zur jül. Mannkammer Brüggen gehörende Gut Clee. Dessen letzte unstreitige Lehensträgerin, Amalia Elisabeth von Ketzgen, war 1710 kinderlos gestorben. Als nächste Verwandte hatte die Mutter der Appellantinnen, Anna Catharina von Ketzgen, Witwe [des Peter Ludwig von] Utenhoven, das Gut in Besitz genommen. Ihrer Investitur aber hatten sich die Appellaten mit der Begründung widersetzt, Amalia Elisabeth habe das Gut 1693 zugunsten ihrer Mutter, Anna Louisa von Ketzgen, refutiert. Nachdem die Appellantinnen in possessorio obsiegt hatten, war - nach deren Angaben durch eine von den Appellaten in Vermischung der Gerichte vom Kurfürsten persönlich erwirkte Kommission - in petitorio zugunsten der Appellaten entschieden worden. Am RKG war strittig, ob die Mutter einer der Parteien zu dem Lehen näher berechtigt gewesen sei als die andere, ob als Stichdatum der Todestag Amalia Elisabeths, den die Mutter der Appellaten nicht erlebt hatte, anzusehen sei, oder das Datum der Refutation und ob der Mutter der Appellantinnen gegen die Refutation ein Revokationsrecht zugestanden habe, sowie, wann sie dieses ggf. hätte realisieren können oder müssen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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