Papst Bonifatius IX. erlaubt der Stadt Lüneburg auf ihre Bitten hin, bis zur völligen Bezahlung ihrer durch Gehorsam gegenüber Kaiser Karl IV. entstandenen Schulden allen Sülzgütern jährlich entsprechend ihrem Wert so hohe Abgaben aufzuerlegen, wie die Lüneburger Bürger von Nichtsülzgütern zahlen. Der Aussteller hebt entgegenstehende Eide der Lüneburger auf; widersprechende Abgabenfreiheit, Verträge und Versprechungen sollen unbeachtet bleiben.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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