Am Montag dem 24. 2. 1516 erklärt Heinrich von Berninckhuysen, Dekan der Kollegiatkirche St. Walburgis in Meschede, vor dem Notar, Stephan Rhyue, Kanoniker der Kollegiatkirche St. Cunibert in Köln und Rektor der ständigen Vikarie bzw. des Catharinenaltars in der Kirche St. Walburgis, wolle auf die Vikarie in die Hände des Dekans, ihres Kollators, Verzicht leisten. Wegen seiner körperlichen Schwäche könne er nicht persönlich vor dem Notar erscheinen. Deswegen bestellt der Dekan als seine Bevollmächtigten den Stephan Vell, Dekan von St. Cunibert, und den Peter Auerenck (?) von Deventer (Dauentua), Dr. der Dekreten und Dekan von St. Adalbert in Aachen (Aquensis) in der Lütticher Diözese, der in Köln residiert. Diese sollen den Verzicht entgegennehmen und können die Vikarie einem Geeigneten übertragen und diesen in ihren Besitz einsetzen. Geschehen in der Wohnung des Mescheder Dekans in der Immunität. Zeugen: Johannes Durgkop und Heinrich Hagen, Priester und Offizianten in der Kollegiatkirche zu Meschede.