Kurfürst Philipp von der Pfalz verlängert seinem Oheim Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, den Empfang seiner Lehen um drei Jahre, nachdem dieser noch minderjährig ist und Erzbischof Hermann von Köln, dergleichen Philipps Oheim, darum ersucht hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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