Johann Bolle u. seine Frau Ghesseke bekennen, dass ihnen Johann van der Wypper 20 Rhein. Gl. geliehen hat, die bis Michaelis zurückzuzahlen sind; widrigenfalls stellt er seinen Teil der Patwesse als Pfand. Johann von der Wipper, Bürger zu Lemgo, bekennt gemeinsam mit seiner Frau Alheide, für erhaltene 100 Rhein. Gl. dem Hinrik Meysolle u. d. Frau Grete eine Jahresrente von 5 Gl. aus der Patwese vor dem Lemgoer Ostertor rückkäuflich zahlen zu müssen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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