Johann Bolle u. seine Frau Ghesseke bekennen, dass ihnen Johann van
der Wypper 20 Rhein. Gl. geliehen hat, die bis Michaelis zurückzuzahlen
sind; widrigenfalls stellt er seinen Teil der Patwesse als Pfand. Johann von
der Wipper, Bürger zu Lemgo, bekennt gemeinsam mit seiner Frau Alheide, für
erhaltene 100 Rhein. Gl. dem Hinrik Meysolle u. d. Frau Grete eine
Jahresrente von 5 Gl. aus der Patwese vor dem Lemgoer Ostertor rückkäuflich
zahlen zu müssen.