König Sigmund gebietet Ammeister, Rat und Bürgern der Stadt Straßburg, dass sie den von der Äbtissin zu Frauenalb verklagten und vom Reichshofgericht verurteilten und in die Reichsacht erklärten Siegfried Pfau von Rüppurr künftig weder hausen noch hofen, sondern dem Kloster Frauenalb gegen den Geächteten behilflich sind.