Hessen
Vollständigen Titel anzeigen
EREV, 184
Registratursignatur: C I 20
EREV Evangelischer Reichs-Erziehungsverband
Evangelischer Reichs-Erziehungsverband >> 3. Verbindungen und Beziehungen zur Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtsarbeit anderer Organisationen >> 3.4. Landesverbände der IM
1919 - 1952
Darin: Schrw. mit dem Verband der ev. Vereine u. Anstalten für FE in Hessen, dem Ev. Landesjugendpfarramt, dem Ev.-kirchl. LJA, dem Landesverband der IM in Nassau-Hessen, dem Hessischen Landesverein für IM u. den Anstalten.- Anstaltsverzeichnisse.- Bericht über die Dt. Kinderhilfe in Hessen (16.2.1921).- Jahresbericht des Fürsorgeverbandes 1925 (22.4.1926).- Mitteilung über finanzielle Schwierigkeiten (19.7.1926).- Jahresbericht der ev. Vereine und Anstalten.- "Neuordnung der ev. Jugendarbeit in Hessen" (Verordnungsbl. für die Ev. Landeskirche in Hessen, 27.6.1933).- Übernahme der gesamten Jugendfürsorgearbeit vom Landesverband der IM in Nassau-Hessen am 1.10.1934 (2.5.1935). - Bericht über die Gründung des Hessischen Landesverbandes für ev. Kleinkinderpflege (1921).- "Die wirtschaftl. Unternehmen im Rahmen der IM (Zs. zur Jugendwarte, H. 2, 13.10.1930).- Verkauf des Mädchenheimes Glauburg durch die NSV (18.2., 21.2.1941).
Archivale
Glauburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
06.06.2025, 11:32 MESZ
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