Schultheiß und Richter zu Bondorf stellen dem Hans Mötzig (Metziger) ein Zeugnis darüber aus, dass er die ihm von Heinrich Mantz versetzte, fahrende Habe, soweit dieselbe noch vorhanden, an sich ziehen könne, bis seine Schuldforderung bezahlt sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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