Propst und Konvent des Stifts St. Michael zu den Wengen bei Ulm erklären sich hinsichtlich der Schäden, die ihrem Gotteshaus bei der Belagerung der Stadt Ulm durch die Truppen Kaiser Karls IV. und etlicher verbündeter Fürsten und Städte zugefügt wurden, mit Bürgermeister und Rat zu Ulm für verglichen und zufriedengestellt. Da sie nun mitsamt ihren Leuten und Gütern in das Bürgerrecht der Reichsstadt aufgenommen werden sollen, versprechen sie Bürgermeister und Rat außerdem, dass sie am Ort ihres zerstörten Gotteshauses künftig nur noch hölzerne und im Kriegsfall leicht abzutragende Gebäude errichten wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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