Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass seine Muhme Elisabeth, Gräfin zu Sponheim und Vianden und Pfalzgräfin bei Rhein (+), mit Zustimmung seines Oheims Graf Johann von Sponheim (+) ein Fünftel an Burg und Stadt Kreuznach mit Zugehörungen an seinen Vater, Pfalzgraf Ludwig III. (+), übergeben hatte. Er bestätigt, so wie sein Vater dies getan hatte, die von Kaisern, Königen und den Grafen von Sponheim erhaltenen Freiheiten, Gewohnheiten, Privilegien und Handfesten der Stadt unter dem Vorbehalt (beheltnisse), dass er und seine pfalzgräflichen Erben ewig und erblich bei dem Fünftel verbleiben und seine Erben die Freiheiten vor einer Inbesitznahme des Fünftels und Huldigung bestätigen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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