Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass seine Muhme Elisabeth, Gräfin zu Sponheim und Vianden und Pfalzgräfin bei Rhein (+), mit Zustimmung seines Oheims Graf Johann von Sponheim (+) ein Fünftel an Burg und Stadt Kreuznach mit Zugehörungen an seinen Vater, Pfalzgraf Ludwig III. (+), übergeben hatte. Er bestätigt, so wie sein Vater dies getan hatte, die von Kaisern, Königen und den Grafen von Sponheim erhaltenen Freiheiten, Gewohnheiten, Privilegien und Handfesten der Stadt unter dem Vorbehalt (beheltnisse), dass er und seine pfalzgräflichen Erben ewig und erblich bei dem Fünftel verbleiben und seine Erben die Freiheiten vor einer Inbesitznahme des Fünftels und Huldigung bestätigen sollen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass seine Muhme Elisabeth, Gräfin zu Sponheim und Vianden und Pfalzgräfin bei Rhein (+), mit Zustimmung seines Oheims Graf Johann von Sponheim (+) ein Fünftel an Burg und Stadt Kreuznach mit Zugehörungen an seinen Vater, Pfalzgraf Ludwig III. (+), übergeben hatte. Er bestätigt, so wie sein Vater dies getan hatte, die von Kaisern, Königen und den Grafen von Sponheim erhaltenen Freiheiten, Gewohnheiten, Privilegien und Handfesten der Stadt unter dem Vorbehalt (beheltnisse), dass er und seine pfalzgräflichen Erben ewig und erblich bei dem Fünftel verbleiben und seine Erben die Freiheiten vor einer Inbesitznahme des Fünftels und Huldigung bestätigen sollen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 44
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1463 April 14 (uff donrstag nach dem heiligen ostertag)
fol. 36r-37r
Urkunden
Ausstellungsort: Kreuznach
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Als den von Cruczenach eyn brieff ir huldung und bestetigung geben ist von des funfften erbteyls wegen".
Bad Kreuznach KH
Sponheim KH; vordere Grafschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:08 MESZ
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