Hildesheimische Regierung (Kanzlei): Zivilakten (Bestand)
Show full title
NLA HA, Hild. Br. 7
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.9 Hochstift/Fürstentum Hildesheim >> 1.9.2 Akten >> 1.9.2.2 Innere Angelegenheiten >> 1.9.2.2.1 Allgemeines
1513-1856
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Die (Justiz-)Kanzlei, seit dem 19. Jahrhunderts die Regierung, ist (vgl. I. Zeppenfeldt in: Vaterländisches Archiv, Bd. 4, 1821, S. 386 ff.) in Hildesheim nach 1545 eingerichtet worden. Sie war das oberste Landesjustizkollegium im Fürstentum Hildesheim in bürgerlichen und peinlichen Sachen und außerdem mit Einschränkungen in Landeshoheits-, Landespolizei-, sonstigen Regiminal- und auch in Lehnssachen zuständig. Ihr unterstanden die unteren Justizbehörden in den Ämtern, Städten und Patrimonialgerichten. Für die Urteile dieser Gerichte war die Kanzlei Appellationsinstanz. Erste Instanz dagegen war sie für die Landesdienerschaft, die Stifter und Klöster sowie die adligen und schriftsässigen Güter. Appellationen aus diesem Kläger- und Beklagtenkreis gingen entweder an der Reichskammergericht in Wetzlar oder an den Reichshofrat in Wien. F.A. Meese verzeichnet in der Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, 1861, S. 27 ff. noch einige Ausnahmen von diesem Instanzenzug.
Geleitet wurde die Kanzlei von einem aus dem Domkapitel zu wählenden Präsidenten. Ihm unterstanden ein Kanzler und neun Hof- und Regierungsräte, von denen zweit Räte ebenfalls vom Domkapitel gestellt wurden.
Ihre erste Organisationsgrundlage erhielt die Kanzlei am 9. Juni 1609 (vgl. Hildesheimische Landesordnungen, 1. Teil, 1609-1774, S. 1 ff., Hildesheim 1822). Darin heißt es: "Man habe zu sehen: 1. auf Statuta provincialia et loci, 2. auf Landesgewohnheiten, ..., 3. auf Reichsgesetze, 4. auf Reichsherkommen und 5. auf das Jus Romanum et Canonicum als subsidiarische Gesetze" (vgl. I. Zeppenfeldt in: Vaterländisches Archiv, Bd. 4, 1821, S. 389).
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Die Akten sind in den Jahren 1873 und 1882 an das Archiv abgegeben, die nicht für archivwürdig gehaltenen Akten wurden 1882 vernichtet.
Die Gliederung des
Bestandsgeschichte: Bestandes war durch zweit Altrepertorien, in denen die Akten nach dem Klägeralphabet verzeichnet waren, vorgegeben. Bei der vorliegenden Neuverzeichnung sind diese beiden Alphabete zusammengefasst worden, das nicht Prozesse betreffende Schriftgut ist in einer gesonderten Aktengruppe verzeichnet. Die Akten sind fortlaufend numeriert worden.
Pattensen, im Oktober 1897
gez. Bardehle
Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im Juli
Bestandsgeschichte: 2007
Die (Justiz-)Kanzlei, seit dem 19. Jahrhunderts die Regierung, ist (vgl. I. Zeppenfeldt in: Vaterländisches Archiv, Bd. 4, 1821, S. 386 ff.) in Hildesheim nach 1545 eingerichtet worden. Sie war das oberste Landesjustizkollegium im Fürstentum Hildesheim in bürgerlichen und peinlichen Sachen und außerdem mit Einschränkungen in Landeshoheits-, Landespolizei-, sonstigen Regiminal- und auch in Lehnssachen zuständig. Ihr unterstanden die unteren Justizbehörden in den Ämtern, Städten und Patrimonialgerichten. Für die Urteile dieser Gerichte war die Kanzlei Appellationsinstanz. Erste Instanz dagegen war sie für die Landesdienerschaft, die Stifter und Klöster sowie die adligen und schriftsässigen Güter. Appellationen aus diesem Kläger- und Beklagtenkreis gingen entweder an der Reichskammergericht in Wetzlar oder an den Reichshofrat in Wien. F.A. Meese verzeichnet in der Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, 1861, S. 27 ff. noch einige Ausnahmen von diesem Instanzenzug.
Geleitet wurde die Kanzlei von einem aus dem Domkapitel zu wählenden Präsidenten. Ihm unterstanden ein Kanzler und neun Hof- und Regierungsräte, von denen zweit Räte ebenfalls vom Domkapitel gestellt wurden.
Ihre erste Organisationsgrundlage erhielt die Kanzlei am 9. Juni 1609 (vgl. Hildesheimische Landesordnungen, 1. Teil, 1609-1774, S. 1 ff., Hildesheim 1822). Darin heißt es: "Man habe zu sehen: 1. auf Statuta provincialia et loci, 2. auf Landesgewohnheiten, ..., 3. auf Reichsgesetze, 4. auf Reichsherkommen und 5. auf das Jus Romanum et Canonicum als subsidiarische Gesetze" (vgl. I. Zeppenfeldt in: Vaterländisches Archiv, Bd. 4, 1821, S. 389).
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Die Akten sind in den Jahren 1873 und 1882 an das Archiv abgegeben, die nicht für archivwürdig gehaltenen Akten wurden 1882 vernichtet.
Die Gliederung des
Bestandsgeschichte: Bestandes war durch zweit Altrepertorien, in denen die Akten nach dem Klägeralphabet verzeichnet waren, vorgegeben. Bei der vorliegenden Neuverzeichnung sind diese beiden Alphabete zusammengefasst worden, das nicht Prozesse betreffende Schriftgut ist in einer gesonderten Aktengruppe verzeichnet. Die Akten sind fortlaufend numeriert worden.
Pattensen, im Oktober 1897
gez. Bardehle
Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im Juli
Bestandsgeschichte: 2007
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik)
- Gliederung (Archival tectonics)
- 1 Staatliche Bestände (Archival tectonics)
- 1.9 Hochstift/Fürstentum Hildesheim (Archival tectonics)
- 1.9.2 Akten (Archival tectonics)
- 1.9.2.2 Innere Angelegenheiten (Archival tectonics)
- 1.9.2.2.1 Allgemeines (Archival tectonics)