Hermann to Holte, Bürger zu dem Berge, verkauft Gottfried Ludekin, Bürger daselbst, dessen Frau Luckel und beider Kindern Hinrik, Johann, Regel, Luckel, Else und Ghese 7 rheinische Gulden jährlicher Rente, die Otto von Falkenberg (Falkinbergb), Pastor zu Papenheim (Papinheym), und der Ritter Wedekind von Falkenberg, Brüder, dem verstorbenen Gerhard Munter und Alfrad, seiner verstorbenen Frau, der ersten Frau Gerhard Munters, für 130 rheinische Gulden verkauft hatten. Der Urkundenaussteller übergibt den Käufern die entsprechende Urkunde, lautend auf 150 Schillinge alter Königstournosen, und zwei weitere Urkunden über 20 und 6 Gulden. (Es folgt der gleiche Wortlaut wie in Urk. 142.) Die Rente soll jährlich auf Michaelis oder vierzehn Tage vorher oder nachher gezahlt werden. Sollte der Verkäufer zahlungsunfähig sein, so sollen die Käufer aus anderen Gütern schadlos gehalten werden. Der Verkäufer leistet Währschaft. Die Rente ist jährlich zwischen Michaelis und Mariä Lichtmeß mit 130 rheinischen Gulden ablösbar. Siegel des Ausstellers und der Stadt Marsberg (großes Siegel) angekündigt. An dem ersten sunnabinde in der fasten