Jakob Schnider aus dem Reichenbach, gef. zu Hornberg, weil er entgegen einem vor Obrigkeit und Gericht zu Hornberg eidlich geleisteten Versprechen aus seinem verschuldeten und beim königlichen Stab zum Reichenbach inventierten Besitz etliches Vieh verkauft, das Geld verspielt, sowie Amtleuten und Gläubigern gedroht hat, jedoch auf Bitten von Freunden freigel., verspricht, sein Leben lang jegliches Spiel zu meiden, keinen Schlaftrunk zu nehmen und ohne zwingenden Grund an Werktagen keine Wirtshäuser zu besuchen; doch ist ihm erlaubt, an Sonn- und Feiertagen eine "zimliche zech zethun". Weiter verspricht er, sich und seine Habe nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis aus dem Fürstentum Württemberg zu entfernen, die Gefängniskosten zu bezahlen und bis zur Befriedigung seiner Gläubiger nur mit Erlaubnis der Obrigkeit über seinen Besitz zu verfügen, und schwört U..