Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Hans von Freising (Frysingen) zum Kämmerer und Hofschneider seiner Söhne Pfalzgraf Georg, Heinrich, Johann (Hansen) und Wolfgang und nimmt ihn in das Schneideramt auf. Hans schwört den genannten Söhnen, allen nachgenannten Bestimmungen nachzukommen und alles zu tun, was einem frommen Diener zusteht. Er soll auf die Söhne Tag und Nacht achtgeben und ihnen aufwarten, ihre Kleider und alles, was zu ihrem Leib gehört, in reinlichen, sauberen und verschließbaren (beschlüssigen) Gemächern und Behältnissen verwahren, dass sie nicht verschmutzt oder verwüstet (verwüst) werden. Besonders soll die Kleidung, die sie tragen wollen, sauber und recht gestaltet sein. Gleiches gilt für ihre Hemden, Brusttücher und dergleichen. Besondere Aufmerksamkeit soll er auf die fürstlichen Kleider aus Samt, Seide oder anderem Material haben. Wenn ihm die Söhne den Kauf von Tuch oder Seide für ihn oder für Hofkleider des Hofgesindes befehlen, soll er dies mit Rat ihres Hofmeisters angehen. Hofkleider darf er nur auf Befehl der Söhne oder des Hofmeisters ausgeben und dann jedem nach seinem Stand (nach sinem stande) und wie es sich gebührt. Wenn er aus Seide oder Tuch Kleider für die Söhne selbst machen soll, soll er das mit Sorgfalt zuvor abschätzen und dann meisterlich schneiden, damit möglichst wenig Verschnitt entsteht. In den Herbergen und dort, wo die Söhne sein werden, soll er helfen, ihre Gemächer sauber, rein und verschließbar (beschlüssig) zu halten. Bei den Betten sollen die Bettücher (lylachen) und anderes ebenfalls sauber und rein gerichtet werden. Ihr silbernes Ess- und Trinkgeschirr soll er verwahren, damit angemessen umgehen und gemeinsam mit dem Barbier (Barbirer) der Söhne sauber, rein und gewaschen halten. Er darf ohne ausdrückliche Anweisung keine Kleidung der Söhne weggeben. Wenn er Bedarf an Tuch, Seide oder anderem sieht, soll er das rechzeitig angeben, dass es gekauft wird. In allem soll er keinen eigenen Nutzen oder Vorteil suchen, sondern zum Nutzen und Besten der Söhne dienen. Für seinen Dienst als Schnieder erhält er jährlich 10 Gulden Lohn und zwei Hofkleider wie das andere Hofgesinde der Söhne. Außerdem soll ihm der Teil der alten Kleider und "von der schennck so in die camer gestelt" zustehen, wie es altes Herkommen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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