Der Rat der Stadt Ulm entscheidet Streitigkeiten zwischen den Badern und ihren Knechten auf der einen Seite sowie den Trockenscherern auf der anderen Seite. Es ist den Baderknechten nicht erlaubt, in eigener Regie oder auf Anforderung in oder außerhalb der Stadt Arzneien zu verkaufen oder zu lausen. Wird dagegen nach dem Badermeister geschickt, um Arzneien zu verabreichen oder zu lausen, dann kann er damit seine Knechte beauftragen. Diese dürfen dafür aber keinen besonderen Lohn nehmen. Auch sollen die Baderknechte außerhalb der Badestuben nicht rasieren. Nur wenn sich Leute zu Hause schröpfen lassen wollen, dann dürfen die Baderknecht auf Anforderung durch die Schröpfer kommen und die für die Schröpfung vorgesehenen Körperstellen rasieren.