Christoph Herzog von Württemberg gibt Hans [IV.] von Liebenstein als Vormund für dessen Neffen Philipp [I.], den Sohn von Hansens verstorbenem Bruder Raban [II.] von Liebenstein als Mannlehen Gefälle in Lauffen und ein Viertel von Ottmarsheim [wie in U 13]; sobald Philipp volljährig ist, soll er dieses Lehen selbst empfangen. Ankündigung des Sekretsiegels des Ausstellers.