Ochsen Michel aus Dettingen an der Erms, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er je zur Hälfte auf Martini (11. Nov.) und Weihnachten (24. Dez.) bezahlen soll, weil er in der Zeit der Bauernunruhen dem Wildbret nachgestellt hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Ulrich Schäfer, Müller zu Seeburg, als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister zu Urach mit 10 fl verfallen sein soll.