Beiträge der Lokalstiftungen zu milden und sonstigen Zwecken, zu den Oberverwaltungskosten der Stiftung (a), zur Schulen- und Armenunterstützung (b), zur Unterstützung von Bildungsanstalten für junge Geistliche und Schulpräparanden (c) und Beiträge zur Universitätskasse Heidelberg und Freiburg (d)