Den Angaben des Klägers nach hatte Heinrich von Billick vom RKG ein „Fürschreiben“ erwirkt, mit dem die Ausführung eines Urteils (zugunsten von Billicks Frau und gegen die Augustinerinnen zu Siegburg betr. eine Wiese zu Kaldauen) durch das Gericht Happerschoß angemahnt wurde. Nachdem er dieses „Fürschreiben“ präsentiert habe, habe der Blankenberger Amtmann Weschpfennig, statt die Ausführung anzuordnen, seinen Vater gefangennehmen lassen. Die Klage ist auf Freilassung des Vaters und Ausführung des Urteils gerichtet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner