Der Offizial der Konstanzer Kurie befiehlt den Pfarrern in Stadt und Diözese Konstanz, alle namentlich bekannten Schuldner des vormaligen Pfarrers zu Ulm Ulrich Gessler zu ermahnen, ihre Schulden zu bezahlen oder sich innerhalb von neun Tagen, nachdem ihnen diese Mahnung verkündet wurde, mit Ulrich Gessler wegen der Bezahlung der Schulden gütlich zu einigen. Personen, die sich nicht an diese Mahnung oder die in ihr gesetzte Frist halten, sind ihm zu melden, damit er die Exkommunikation über sie verhängen kann.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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