Kaiser Friedrich III. bestätigt Abt und Konvent von St. Emmeram, der eine erbere botschafft an ihn abgesandt hatte, alle Gnaden, Freiheiten, Rechte, Briefe, Privilegien, Handfesten und Gerechtigkeiten und nimmt das Kloster in seinen Schutz. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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