Bischof Reinboto von Eichstätt, Dompropst S. und Domscholaster G. vergleichen den Abt Albert und Konvent des Klosters Rebdorf einerseits sowie die Bürger und Burginsassen (castellani) von Wassertrüdingen andererseits wegen der Schäden, die letztere auf den Gütern des Klosters bei der Burg Wassertrüdingen und bei dem Gut Geilsheim verursacht hatten, dahingehend, dass nur für die letzten drei Jahre gebüßt werden soll, und als Bürge Ritter Frikko von Wassertrüdingen haften solle.

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Staatsarchiv Nürnberg