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Friedberg, Burg: Kaiser Karl V. bestätigt und erneuert Burggraf, Baumeister und Burgmann der Burg Friedberg auf ihre Bitte hin ein Privileg Kaiser Wilhelms von 1252 [s. in 109, 1252 Oktober 21] und gebietet allen Angehörigen des Reichs, die Genannten in dieser Freiheit nicht zu behindern oder zu beeinträchtigen, bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Strafe von 30 Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und der Burg Friedberg zu zahlen ist.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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