Urgicht und Urteil
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7745
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
1603 August 19, Freitag
Regest: Maria Nestler, die am 15. Juni verhaftet wurde, hat auf gütliche und peinliche Befragung folgende Missetaten bekannt:
1) daß im Jahr (15)93 vor der in diesem Jahr entstandenen leidigen Brunst der Satan in Mannsgestalt zu ihr in ihr altes Haus gekommen sei. Damals habe sie seines teuflischen Mutwillens pflegen müssen. Er habe ihr Beistand in allem ihrem Tun versprochen.
2) Über 1/2 Jahr danach sei der Teufel, der sich Grässlin nannte, abermals in voriger Mannsgestalt in ihre Behausung gekommen, seines Willens zu pflegen. Sie habe versprechen müssen, Gott und seinen Geschöpfen abzusagen und künftig ihm und seiner verfluchten Gemeinschaft anzuhangen.
3) Sie habe mit dem Teufel auch so einen starken und festen Bund gemacht, daß selbiger auch schwer abzukimpfen (= ?) war.
4) Der Satan habe ihr ein Pulver gegeben. Sie habe jedoch nichts Besonderes damit ausgerichtet, wie sie auch hernach das Pulver dem Teufel wieder zugestellt habe.
5) Vor ungefähr 5/4 Jahren habe sie vom Satan hinter der Achalm ein Häfelein empfangen, worin eine schwarze Materia war, und damit einen Reif zugerichtet.
6) Wenn sie nachts mit dem Teufel ausfahren und den verfluchten Hexen-Konvent besuchen wollte, habe ihr der Satan einen Hasen fürgestellt, auf dem sie auf etliche weit und nah gelegene Heiden, Wälder und Täler gefahren sei und daselbst neben anderen ihren verfluchten Mutwillen mit Essen, Trinken, Tanzen und anderm geübt habe.
7) Beim Ausfahren habe ihr der Teufel jedesmal ein Büchslein gegeben, es im Fahren auszuwerfen und damit den Menschen, Vieh und Getreide auf dem Feld Schaden zu tun.
Der Rat hat ihr zu wohlverdienter Straf, andern aber zum abscheulichen (= abschreckenden) Exempel mit Urteil zu Recht erkannt, daß sie dem Nach- und Scharfrichter übergeben, von ihm gebunden, zu dem Hochgericht geführt, mit dem Feuer vom Leben zum Tod hingerichtet und so ihr Leib zu Asche verbrannt worden soll. Alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
Sie hat 3 Frauen (die Namen sind nicht mit Sicherheit zu lesen) angegeben, aber nachher widerrufen.
1) daß im Jahr (15)93 vor der in diesem Jahr entstandenen leidigen Brunst der Satan in Mannsgestalt zu ihr in ihr altes Haus gekommen sei. Damals habe sie seines teuflischen Mutwillens pflegen müssen. Er habe ihr Beistand in allem ihrem Tun versprochen.
2) Über 1/2 Jahr danach sei der Teufel, der sich Grässlin nannte, abermals in voriger Mannsgestalt in ihre Behausung gekommen, seines Willens zu pflegen. Sie habe versprechen müssen, Gott und seinen Geschöpfen abzusagen und künftig ihm und seiner verfluchten Gemeinschaft anzuhangen.
3) Sie habe mit dem Teufel auch so einen starken und festen Bund gemacht, daß selbiger auch schwer abzukimpfen (= ?) war.
4) Der Satan habe ihr ein Pulver gegeben. Sie habe jedoch nichts Besonderes damit ausgerichtet, wie sie auch hernach das Pulver dem Teufel wieder zugestellt habe.
5) Vor ungefähr 5/4 Jahren habe sie vom Satan hinter der Achalm ein Häfelein empfangen, worin eine schwarze Materia war, und damit einen Reif zugerichtet.
6) Wenn sie nachts mit dem Teufel ausfahren und den verfluchten Hexen-Konvent besuchen wollte, habe ihr der Satan einen Hasen fürgestellt, auf dem sie auf etliche weit und nah gelegene Heiden, Wälder und Täler gefahren sei und daselbst neben anderen ihren verfluchten Mutwillen mit Essen, Trinken, Tanzen und anderm geübt habe.
7) Beim Ausfahren habe ihr der Teufel jedesmal ein Büchslein gegeben, es im Fahren auszuwerfen und damit den Menschen, Vieh und Getreide auf dem Feld Schaden zu tun.
Der Rat hat ihr zu wohlverdienter Straf, andern aber zum abscheulichen (= abschreckenden) Exempel mit Urteil zu Recht erkannt, daß sie dem Nach- und Scharfrichter übergeben, von ihm gebunden, zu dem Hochgericht geführt, mit dem Feuer vom Leben zum Tod hingerichtet und so ihr Leib zu Asche verbrannt worden soll. Alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
Sie hat 3 Frauen (die Namen sind nicht mit Sicherheit zu lesen) angegeben, aber nachher widerrufen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ