Johann, Graf zu Sayn (Seyne), Herr zu Homburg, bekundet, daß Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, sich ihm gegenüber verpflichtet hat, zu Händen der Brüder Anton (Thonis) und Johann Waldbott (Walttpotten) zu Bassenheim für die diesen geschuldete Summe von 6000 oberländischen rheinischen Gulden jährlich 300 dieser Gulden laut ihnen zugestellter Urkunde zu geben. Der Aussteller bekennt, daß Graf Philipp mit dieser Schuld nichts zu tun hat und daß er ihn als seinen Sachwalter ebenso wie die Brüder von Bassenheim bei Rückzahlung der Hauptsumme schadlos halten will. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., besch. (rest. 1991) - Sg. anh., ab - Rv.