Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Burg und Stadt Gochsheim mit Leuten und Zugehörungen Eigentum der Pfalz und Lehen an Hans von Eberstein sind. Dieser hatte etliche Gülten auf die Steuer und Bede der Stadt verschrieben, deren versäumte Ausrichtung den Einwohnern (armen) große Beschwerung gebracht hat. Die Leute haben dem Pfalzgrafen nunmehr vorgebracht, dass sie von Heinz Pfatzler, Bürger zu Heidelsheim, bereits 300 Gulden geliehen haben und nochmals 400 Gulden gegen Verpfändung aufnehmen wollen. Kurfürst Friedrich, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, bewilligt dergleichen. Es folgt eine Beschreibung der Unterpfande und ihrer Anrainer, darunter u. a. "zu der alten kirchen", Hensel Kremer, Andreas Spruersack, Johannes Freudenreich, Beringer Winter und Peter von Talheim. Der Pfalzgraf kündigt an, die Pfandinhaber in ihren Rechten zu schirmen, wobei er sich Lösungsrecht, Lehenschaft und obrigkeitliche Rechte an den Gütern vorbehält.